Teilungserklärungen

Ein Mehrfamilienhaus mit Mieteinheit soll in ein Appartementhaus mit Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das eigengenutzte Mehrfamilienhaus soll in Teileigentum / unabhängige Einheiten aufgeteilt werden.

Die Erstellung der notwendigen Grundlagen, auf denen der Notar seine Teilungserklärung aufbaut, sind viele Immobilieneignern unbekannt oder aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Wir übernehmen für Sie alle erforderlichen Arbeiten von der Planüberarbeitung, den Berechnungen bis zu den erforderlichen Gesprächen mit den zuständigen Ämtern.