Sicherheits- / Gesundheitskoordination

Für die Sicherheit und Gesundheit am Bau wird seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Juni 1998 der Bauherr verstärkt in die Verantwortung genommen.

Gemäß Baustellenverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz ist unter Umständen die Baumaßnahme beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vor anzumelden, eventuell ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) auszuarbeiten und die Baumaßnahmen entsprechend mit einem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu überwachen.

Wir besitzen die nötigen Qualifikationen, diese Aufgaben für Sie zu übernehmen. Wir betreuen Sie und Ihre Baumaßnahmen unter dem Sicherheits- und Gesundheitsaspekt schon während der Planungsphase, erarbeiten die notwendigen Unterlagen und begleiten die Bauausführung mit der entsprechenden Dokumentation.