Rechnungsprüfung

Sie erhalten Rechnungen, deren Leistungen nicht nachvollziehbar sind oder nicht beauftragt wurden. Aus verschiedenen Gründen sind Einbehalte vorzunehmen.

Die Vielzahl der Reglungen nach BGB und VOB sind in der Rechnungsprüfung zu berücksichtigen.

Wir bearbeiten die Ihnen gestellten Rechnungen unter folgenden Aspekten:

  • Massen sind nachzurechnen, Mehr- und Mindestleitungen sind zu berücksichtigen
  • Beauftragte Nachtragsleistungen sind in der Schlussrechnung zu berücksichtigen
  • Leistungen nach Hauptauftrag sind gegebenenfalls entfallen
  • Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen sind gegebenenfalls in Abzug zu bringen
  • Sicherheitseinbehalte sind vorzunehmen