Aufmaß/ Abrechnung

Leistungen sind per Aufmaß festzuhalten, soweit sie nicht aus den Planungsunterlagen ersichtlich sind.

In der VOB sind Abrechnungsregeln festgeschrieben, nach denen Leistungen abgerechnet werden dürfen.

Wir erstellen Ihnen mit den jeweiligen Gewerken die erforderlichen Aufmaße, an Hand derer die Leistungen nachgewiesen werden können.